Rechtliche Situation CBD Deutschland

  1. CBD Produkte sind vom deutschen Betäubungsmittelgesetz ausgenommen

Cannabidiol ist zwar ein Bestandteil der Cannabis-Pflanze und CBD Produkte können auch Spuren von THC enthalten, doch sind sie vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, wenn ihr THC-Gehalt weniger als 0, 2% beträgt.  (Am 15. Feb 2023 wurde der THC Grenzwert von 0,2% auf 0,3% angehoben wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Pressemeldung veröffentlichte – BMEL – Pressemitteilungen – Höherer THC-Grenzwert für Nutzhanf)

Die Legalität von CBD Blüten in Deutschland ist eng mit der EU-Nutzhanfsaatgutverordnung (EG) Nr. 639/2014 verknüpft, die die Verwendung von bestimmten Hanfsorten für industrielle Zwecke regelt. Diese Verordnung legt fest, dass Hanfsorten, die für die landwirtschaftliche Produktion verwendet werden, einen THC-Gehalt von nicht mehr als 0,3 % aufweisen dürfen und in der „Gemeinschaftlichen Sortenliste“ aufgeführt sein müssen. Die Liste enthält Hanfsorten, die als Nutzhanf anerkannt sind und somit in der EU angebaut werden dürfen. Durch die Verwendung von EU-zertifiziertem Nutzhanf, der den Vorschriften der Nutzhanfsaatgutverordnung entspricht, können Unternehmen wie CleanLeaf CBD Blüten und andere CBD-Produkte in Deutschland legal verkaufen. Da CBD nicht psychoaktiv ist und nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt, ist der Verkauf solcher Produkte zulässig, solange der THC-Gehalt innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte bleibt.

Sollte ein Verkäufer seine Produkte aber als Heil- oder Arzneimittel vertreiben und die besondere Wirkung des CBD bewerben, verstößt er damit gegen das Gesetz. Denn CBD ist kein Arzneimittel (https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html) und natürlich kein Allheilmittel, sondern nur ein natürlicher Bestandteil der Cannabispflanze.

 

  1. Fazit – ist CBD legal?

Im Gegensatz zu THC wird CBD weder im „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen“ noch in der „Liste der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung“ erwähnt. In Deutschland wird es im Arzneimittelgesetz als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und kann laut EU Richtlinie 2002/46/EG als Beitrag zur täglichen Ernährung eingestuft werden kann. Somit handelt es sich bei Cannabidiol um ein in Deutschland und vielen weiteren Ländern zugelassenes Mittel, dessen Erwerb und Vertrieb komplett rechtskonform sind.

Zusätzlich dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil am 24.03.2021 festgestellt, dass die “Ausnahmevorschrift des BtmG” der Abgabe von CBD-Blüten an den Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht entgegensteht. CBD-Blüten aus Nutzhanf dürfen also unter Ausschluss von angenommenen Missbrauchspotenzialen legal an Endverbraucher verkauft werden.

Die Forschung bezüglich des Einsatzes von CBD zur Bekämpfung von Schlafstörungen, Entzündungen und Schmerzen oder einfach als Mittel zur Entspannung nach einem anstrengenden Tag steckt zwar noch immer in den Kinderschuhen, doch macht die enorme Bandbreite der Forschungsschwerpunkte schon jetzt ersichtlich, dass die potenziellen Anwendungsbereiche von Cannabidiol extrem vielfältig sind.

 

Da wir rein rechtlich keine Empfehlungen zur medizinischen Verwendung von CBD-Produkten abgeben dürfen, bitten wir unsere Kunden, die Möglichkeiten zum therapeutischen Einsatz von CBD stets mit einem Arzt zu besprechen.